Digitalisierungsförderung Pflege: Hardware leasen statt kaufen – Fördermittel clever nutzen
Pflegeeinrichtungen und soziale Träger stehen unter hohem Digitalisierungsdruck: TI-Anbindung, elektronische Patientenakte und mobile Dokumentation müssen im Alltag zuverlässig funktionieren. Gleichzeitig sind Budgets knapp und größere Anschaffungen binden Kapital.
Die gute Nachricht: Für die Digitalisierung in der Pflege gibt es eine spezielle Förderung – und sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Leasing von Hardware greifen. Richtig geplant, verbindest du Fördermittel mit planbaren Monatskosten und moderner Technik für Pflege, Verwaltung und Dokumentation.
Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist
TI-Pflicht
Pflegeeinrichtungen müssen seit dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Ab dem 1. Dezember 2026 erfolgt die Abrechnung ausschließlich elektronisch über die TI. Dafür brauchst du aktuelle, kompatible Endgeräte.
Windows-10-Support-Ende
Seit Oktober 2025 erhält Windows 10 keine regulären Sicherheitsupdates mehr. Verwaltungen und Geschäftsstellen sollten ihre PC- und Notebook-Flotte deshalb rechtzeitig auf ein aktuelles Betriebssystem umstellen.
Offenes Förderfenster
Die Digitalisierungsförderung in der Pflege läuft bis Ende 2030. Antrag, Budgetplanung und technische Umsetzung solltest du trotzdem früh einplanen.
Diese drei Entwicklungen treffen aktuell zusammen und erzeugen echten Handlungsdruck.
§ 8 Abs. 8 SGB XI: Bis zu 12.000 € Zuschuss
– auch für Leasing
Über § 8 Abs. 8 SGB XI erhalten zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 40 Prozent, höchstens 12.000 € je Einrichtung. Gefördert wird die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung – etwa für die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, IT- und Cybersicherheit oder die elektronische Abrechnung – samt der dazugehörigen Schulungen.
Entscheidend für die Finanzierung: Die Förderung erfasst nicht nur den Direktkauf, sondern ausdrücklich auch Anschaffungen über einen Leasing- oder Ratenzahlungsvertrag. Lediglich die laufenden Betriebskosten – also Zinsen sowie Wartung, Reparatur und Service – zählen nicht zur Förderung und werden herausgerechnet.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung, keine verbindliche Förderzusage. Über den Antrag entscheidet die zuständige Pflegekasse im Einzelfall.
Leasing oder Miete – was passt wann?
Beide Modelle ersetzen die große Einmalinvestition durch planbare Monatskosten. Der Unterschied liegt im Ziel:
Leasing
Leasing passt, wenn du Fördermittel nach § 8 Abs. 8 SGB XI nutzen möchtest. Für den förderrelevanten Geräteanteil können Leasingverträge unter den Bedingungen der Richtlinie berücksichtigt werden. Service-, Wartungs-, Reparatur- und Finanzierungskosten müssen sauber getrennt werden.
Miete
Miete passt, wenn ihr Technik für skalierbare Strukturen, zeitlich begrenzte Einsätze oder wachsende Teams braucht. Eine reine Miete ohne Anschaffungs- oder Leasingcharakter ist in den Richtlinien nicht als eigener Förderweg genannt.
Welches Modell sich für Ihre Einrichtung rechnet, zeigt unsere Gegenüberstellung Miete vs. Kauf.
Tech as a Service: ein Modell, das zur Pflege passt
Mit Tech as a Service nutzt ihr Hardware – PCs, Tablets, Smartphones und Displays – nicht als Einmalkauf, sondern als planbaren Service: inklusive Austausch, Rücknahme und laufender Betreuung. Das bedeutet kalkulierbare Betriebskosten statt Investitionsspitzen, weniger Aufwand für die Geräteverwaltung und aktuelle, TI-taugliche Endgeräte.
Gerade in der mobilen Pflegedokumentation und an der Schnittstelle zur Telematikinfrastruktur ist das ein praktischer Vorteil: Du kannst Geräte passend zum Bedarf ergänzen und austauschen, wenn neue Anforderungen entstehen. Einen Überblick über passende Geräte findest du in unserem Tablet-Sortiment.
In drei Schritten zur geförderten Technik
1. Bedarf & Einsatzbereich klären
Mobile Pflege, Verwaltung, Dokumentation, Dienstplanung oder TI-Abrechnung – jeder Prozess stellt eigene Anforderungen an Gerät, Betriebssystem, Zubehör und Sicherheit.
2. Modell wählen
Leasing, wenn du die Förderung prüfen und beantragen möchtest; Miete, wenn du Technik zeitlich begrenzt oder bedarfsorientiert einsetzen willst.
3. Antrag vorbereiten
Geräteanteil und Service-/Betriebsanteil sauber trennen, Nachweise bereitlegen und den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Leasing nach § 8 Abs. 8 SGB XI förderfähig?
Ja, unter den Bedingungen der Richtlinie. Der Geräteanteil kann förderfähig sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Service-, Wartungs-, Reparatur- und Finanzierungskosten müssen getrennt betrachtet werden.
Wird auch eine reine Miete gefördert?
Die Richtlinie knüpft die Förderung an Anschaffungen sowie an Leasing- oder Ratenzahlungsverträge. Eine reine Miete ohne Anschaffungs- oder Leasingcharakter ist dort nicht als eigener Förderweg genannt. Für Förderprojekte ist Leasing deshalb der sicherere Ansatz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 12.000 € je Einrichtung, als einmaliger Zuschuss.
Bis wann läuft die Förderung?
Aktuell bis zum 31. Dezember 2030.
Welche Hardware ist sinnvoll?
Tablets für die mobile Dokumentation, TI-fähige Endgeräte, aktuelle Verwaltungs-PCs und Notebooks – je nach Sparte und Prozess.
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Du möchtest wissen, ob sich für eure Einrichtung eher Leasing oder Miete lohnt – und wie du die Förderung sinnvoll vorbereitest? Wir nehmen uns 20 Minuten und schauen gemeinsam auf deine konkrete Situation.
