Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679) regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Seit dem 25. Mai 2018 gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie legt unter anderem Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht fest.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch), technische & organisatorische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) sowie Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen einhalten. (Quelle: BfDI)
Für Unternehmen bedeutet das: Auch auf Firmengeräten müssen die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Besonders relevant ist dabei die Umsetzung über Mobile Device Management (MDM) oder Unified Endpoint Management (UEM). Managed Devices erlauben es, Richtlinien zentral auszurollen, Datenverschlüsselung sicherzustellen, Apps kontrolliert bereitzustellen und bei Bedarf Daten per Remote Wipe DSGVO-konform zu löschen.
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📎 MDM & DSGVO: Gesetzeskonforme Verwaltung von Firmengeräten
🔗 Offizieller vollständiger Verordnungstext der DSGVO

